Steuerberatung -

Internationale Zusammenarbeit gegen Steuersünder

Deutschland tritt internationalem Abkommen bei

Durch den Beitritt Deutschlands zu der Konvention der OECD und des Europarats wird die internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen Steuerbetrug entscheidend gestärkt. Neben der gegenseitigen Amtshilfe bei allen Steuerarten sieht das Abkommen auch eine Kooperation hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge vor.

Nach der Aufdeckung zahlreicher Fälle von Steuerhinterziehung über Stiftungen in Liechtenstein setzt Deutschland damit ein weiteres Zeichen. Die deutschen Steuerbehörden werden durch das Abkommen deutlich besser mit den Finanzbehörden der 15 anderen Mitgliedsstaaten vernetzt. In Zeiten der Globalisierung kommt der gegenseitigen Amtshilfe von Partnerstaaten eine immer größere Bedeutung zu. So ist eine effektive Verfolgung der Steuerkriminalität heute nur noch in internationaler Zusammenarbeit möglich.

 

 

 

Bei dem Treffen mit Lichtensteins Regierungschef Hasler Ende Februar hatte Bundesfinanzminister Steinbrück auch um eine Mitarbeit Lichtensteins bei den Bemühungen der OECD zur Bekämpfung der Steuerkriminalität geworben. Neben der Bundesrepublik haben unter anderem auch Großbritannien, Frankreich und die USA die Konvention unterzeichnet.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 21.04.08