BMF gibt neues Muster und Hinweise zur Jahresbescheinigung § 24c EStG bekannt.
Das BMF-Schreiben im Wortlaut:
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 31.08.2004 dahingehend geändert, dass für die Bescheinigung von Kapitalerträgen ab dem Jahr 2006 das anliegende amtlich vorgeschriebene Muster zu verwenden ist.
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen nach § 24c EStG
Quelle: BMF - Schreiben vom 06.09.06