Steuerberatung -

Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen nach § 24c EStG

 

BMF gibt neues Muster und Hinweise zur Jahresbescheinigung § 24c EStG bekannt.

 

Das BMF-Schreiben im Wortlaut:

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 31.08.2004 dahingehend geändert, dass für die Bescheinigung von Kapitalerträgen ab dem Jahr 2006 das anliegende amtlich vorgeschriebene Muster zu verwenden ist.

 

Quelle: BMF - Schreiben vom 06.09.06