Das Bundesministerium der Finanzen äußert sich in einem Schreiben vom 24.09.2007 (IV B 8 - S 2252-a/0) zum Thema.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen (§ 24c EStG)
Anlage zum BMF-Schreiben vom 24. September 2007
Quelle: BMF - Schreiben vom 24.09.07