Versicherungsunternehmen sind für die Jahre 2007 und 2008 grundsätzlich dazu verpflichtet, Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG auszustellen.
Im Hinblick auf den generellen Wegfall der § 24c-Bescheinigung ab dem Veranlagungszeitraum 2009 hat die OFD Münster verfügt, dass es jedoch nicht beanstandet wird, wenn Versicherungsunternehmen auch für die Veranlagungszeiträume 2007 und 2008 keine Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG ausstellen.
Quelle: ODF Münster - Kurzinformation Einkommensteuer vom 26.02.08