Steuerberatung -

Jahressteuergesetz 2009: Ausblick auf die geplanten Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 den Entwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2009 verabschiedet. Dieses bringt wie die Vorgängerversionen als sog. Omnibusgesetz ein ganzes Bündel an Änderungen, die zum Teil eine Reaktion auf die aktuelle EuGH- und BFH-Rechtsprechung und Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission darstellen.

Hinzu kommen viele Anpassungen noch rechtzeitig vor Einführung der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge.
Sämtliche geplanten Änderungen werden nachfolgend im Überblick vorgestellt, sortiert nach Gesetzen und Paragraphen. Dabei ist zu beachten, dass eine Reihe von Neuregelungen bereits für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2008 oder sogar auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist.

Der Zeitplan:

  • 18.06.2008:  Beschluss Bundeskabinett
  • 25.09.2008:  erste Lesung im Bundestag
  • 14.11.2008:  zweite/dritte Lesung im Bundestag
  • 19.12.2008:  Zustimmung Bundesrat
  • kurz vor Jahresende 2008: Inkrafttreten des JStG 2009

 

Hinweis: Ursprünglich geplant war eine Körperschaftsteuerpflicht für Dividenden und Kursgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 4 KStG. Dieses Vorhaben ist im Entwurf zum JStG zwar nicht enthalten, steht aber weiter in der Diskussion.

Das Jahressteuergesetz umfasst folgende Gesetze und Verordnungen:

  1. Einkommensteuergesetz
  2. Abgeltungsteuer
  3. Körperschaftsteuergesetz
  4. Gewerbesteuergesetz
  5. Umsatzsteuergesetz und -Durchführungsverordnung
  6. Außensteuergesetz
  7. Abgabenordnung
  8. Investmentsteuergesetz 
  9. Eigenheimzulagengesetz

Details der geplanten Änderungen als PDF-Download

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - Beitrag vom 26.06.08