Steuerberatung -

Kapitalvermögen profitiert von der Erbschaftsteuerreform

Höhere Freibeträge und sinkende Tarife lassen die Abgaben auf Sparguthaben für den engeren Familienkreis sinken. Entfernt Verwandte zahlen künftig mehr.

Während sich Hausbesitzer beeilen müssen, um höheren Steuern auf vererbte oder verschenkte Immobilien zu entgehen, sollten sich Anleger eher Zeit lassen. Denn die aktuellen Reformvorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform sehen steigende Freibeträge und sinkende Tarife für den engsten Familienkreis vor.

Da sich bei Kapitalvermögen die Bemessungsgrundlage nicht ändert, wirken sich die Tarifermäßigungen sofort entlastend aus. Konkret geplant ist, dass der Freibetrag für die Steuerklasse I ab dem Jahreswechsel auf bis zu 500.000 Euro ansteigen soll und das ErbStG keinen Unterschied mehr zwischen Kindern und Enkeln machen will. Schlechter wird es hingegen für die Steuerklassen II und III, hier soll der Mindeststeuersatz auf 30 Prozent steigen.

Die Reformvorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform sehen steigende Freibeträge und sinkende Tarife für den engsten Familienkreis vor. Das soll den Ausgleich dafür bringen, dass Grundbesitz ab 2008 im Schnitt mit einem doppelt so hohen Wert in die Steuerrechnung eingeht. Für weniger eng Verwandte bleiben die Freibeträge nahezu unverändert und die Steuersätze sollen sogar auf mindestens 30 Prozent angehoben werden. Derzeit startet der Tarif in der Steuerklasse II bei 12 und in der Steuerklasse III bei 17 Prozent.

Bei Kapitalvermögen ändert sich die Bemessungsgrundlage in 2008 nicht, hier sind auch derzeit schon die aktuellen Kurswerte von Wertpapieren und der volle Guthabenstand bei Konten nebst aufgelaufener Zinsen maßgebend.

Durch die Verbesserungen für die Steuerklasse I ab dem kann der Nachwuchs ab 2008 rund doppelt soviel Geld geschenkt werden, ohne dass Steuern anfallen. Geht das gemeinsame Depot von Vater und Mutter auf das Kind über, bleibt Kapitalvermögen von bis zu einer Million Euro steuerfrei.

Ganz besonders profitieren sollen Enkel. Die erhalten zwar derzeit dieselben Steuersätze wie Kinder, aber mit 51.200 Euro einen deutlich geringeren Freibetrag. Der soll sich also nahezu verzehnfachen, da das ErbStG keinen Unterschied mehr zwischen Kindern und Kindeskindern machen will. Damit lohnt sich innerhalb der Familie, das innerhalb von Jahrzehnten angesammelte Kapitalvermögen gleich auf zwei Generationen zu verteilen, neben den eigenen Sprösslingen auch auf deren Kinder.

Hinzu kommt als weitere Vergünstigung, dass der Tarif für das über den Freibeträgen liegende Vermögen in der Steuerklasse I sinken soll. Durch die höheren Freibeträge enthält der steuerpflichtige Erwerb im ersten Schritt weniger Kapitalvermögen. In Folge hieraus wird die Progression auf die übersteigenden Geldbeträge sinken. Da sich zusätzlich auch noch der Steuertarif mindern sollen, kommt es in einem zweiten Schritt zu weniger Abgaben und insgesamt zu einem doppelten Entlastungseffekt.

Diese Vorzüge für Geldgeschenke und Konten im Nachlass sind aber ab 2008 nicht generell nutzbar. Für weniger eng Verwandte bleiben die Freibeträge nahezu unverändert und die Steuersätze sollen sogar auf mindestens 30 Prozent angehoben werden. Damit zahlen Unverheiratete, Eltern im Lebensfall, Geschwister, Neffen oder Schwiegerkinder künftig deutlich mehr Abgaben, auch wenn die Wertpapiere mit der gleichen Bemessungsgrundlage den Besitzer wechseln.

Die tariflichen Eckpunkte

2007
Neues Recht
Ehegatte Freibetrag
307.000 €
350.000 - 500.000 €
Kinder Freibetrag
205.000 €
250.000 - 500.000 €
Enkel Freibetrag
51.200 €
250.000 - 500.000 €
Eltern als Erbe Freibetrag
51.200 €
250.000 - 500.000 €
Tarif Steuerklasse I
7 - 30 %
6 - 18 %
Nahe Verwandte Freibetrag
10.300 €
12.000 - 20.000 €
Tarif Steuerklasse II
12 - 40 %
30 - 50 %
Sonstige Freibetrag
5.200 €
6.000 - 20.000 €
Tarif Steuerklasse III
17 - 50 %
30 - 50 %
Beschränkt Stpfl.
1.100 €
2.000 €






Hintergrundinfos
Buch Seite 503 Kapitel 9 bis 504 inkl. Steuertipp

Quelle: Axer - Anlagetipp vom 09.10.07