Deutschland handelt auf nationaler Ebene
Angestrebt war ein einheitliches Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der Europäischen Union. Das Bundesfinanzministerium empfahl dies als zielführendsten Weg, um Umsatzsteuerbetrug und – missbrauch wirkungsvoll einzudämmen. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt. Nach diesem Verfahren muss der Empfänger von Leistungen ab einem bestimmten Betrag die Umsatzsteuer an den Staat abführen. Dies betrifft aber nur den Handel zwischen Unternehmen oder bestimmten juristischen Personen. Zuerst wurde innerhalb der EU-Kommission ein nationales Pilotprojekt für die Dauer von fünf Jahren diskutiert. Im ECOFIN-Rat der Finanzminister konnte nun jedoch keine Einigung über dieses Pilotprojekt erzielt werden.
Steuerehrliche Unternehmer schützen: Nationale Maßnahmen in Planung
Durch das Scheitern des Reverse-Charge-Verfahrens auf europäischer Ebene werden zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf nationaler Ebene notwendig. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien das Ziel festgesetzt, gegen den ausufernden Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück wird bereits in Kürze erste Vorschläge für Instrumente vorlegen, die mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind. Dabei wird abgewogen zwischen Belastungen für Unternehmen und Verwaltungen auf der einen Seite und effektiver Betrugsbekämpfung auf der anderen Seite.
Liechtenstein im Blick
Weiter in der Diskussion ist eine schärfere Zinsbesteuerung in Europa. Die geltenden Regelungen machen es Privatanlegern noch immer zu einfach, ihr Kapital im Ausland vor den Steuerbehörden zu verstecken. Deutschland drängt auf eine schnelle Vorlage des endgültigen Kommissionsberichts über die Anwendung der aktuellen Zinsrichtlinie spätestens bis zum 30.09.2008. Gleichzeitig fordert die Bundesregierung mit Blick auf die „Liechtenstein-Steueraffäre“ schnelle Änderungsvorschläge. Die Besteuerung von Zinseinkünften muss europaweit effektiver umgesetzt werden. Angelehnt an die OECD-Grundsätze sollen die EU-Zinsrichtlinie und Zinsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten künftig alle Arten von Kapitalerträgen umfassen. Einer Umgehung der Zinssteuer durch neue Kapitalprodukte könnte so vorgebeugt werden. Besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung auf die Einbeziehung juristischer Personen. Nach den Erfahrungen des Liechtenstein-Skandals soll Privatpersonen der EU die Möglichkeit genommen werden, ihr Kapital im Ausland bei Stiftungen, Trusts oder Kapitalgesellschaften zu verstecken.
Quelle: BMF - Meldung vom 14.05.08