Steuerberatung -

Keine Pauschbeträge mehr für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen

Bei Auslandsgeschäftreisen konnten bis 2007 die Übernachtungskosten in Höhe eines von der Finanzverwaltung festgelegten Pauschbetrags, der je nach dem Reiseziel unterschiedlich ausfiel, als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Für die Reisekosten von Arbeitnehmern hat die Verwaltung die Pauschalregelung bereits bei der Neugestaltung des Reisekostenrechts ab 2008 abgeschafft. Für Auslandsgeschäftsreisen von Unternehmern hat sie nunmehr die entsprechende Folgerung gezogen.

Das bedeutet: Auch bei Selbständigen sind nur die tatsächlichen und nachgewiesenen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 16.05.08