Steuerberatung -

Kleine Steuerprivilege für Indexfonds

Bei den kostengünstigen ETF greifen die Effekte der Abgeltungsteuer. Doch gegenüber Aktien, Zertifikaten und Direktanlage können sie beim Fiskus weiter punkten.

Exchange Traded Funds, kurz ETF, sind börsennotierte Investmentfonds, die durchschnittlich über die Hälfte aller herkömmlichen Fonds schlagen. Steuerlich werden sie wie ganz normale Investmentfonds behandelt. Beim Erwerb von Indexfonds ab Neujahr 2009 gibt es keine Spekulationsfrist mehr, der Besitzer muss die Gewinne stets als Kapitaleinnahme versteuern.

Doch immerhin bleibt beim ETF noch ausreichend Zeit, um sich den allgemeinen Bestandsschutz zu sichern. Während nach dem 14.3.2007 georderte Indexzertifikate im Juli 2009 in die Abgeltungsteuer rutschen, setzt der Umstieg bei vergleichbaren ETF erst viel später ein. Ausgangspunkt ist die Übergangsregelung, wonach für Silvester 2008 im Depot liegende Anteile weiterhin die einjährige Spekulationsfrist gilt. Damit können bis zur Systemumstellung alle Indexfonds behalten und noch neue zugekauft werden. Entwickeln sich die zugrunde liegenden Indizes anschließend positiv, kann

Exchange Traded Funds, kurz ETF, sind börsennotierte Investmentfonds, die mangels Ausgabeaufschlag und günstiger Verwaltungskosten durchschnittlich über die Hälfte aller herkömmlichen Fonds schlagen. Die Fondsgesellschaft investiert ihr Vermögen exakt in die Wertpapiere, die auch im entsprechenden Index enthalten sind. Die Beliebtheit der ETFs bei Privatanlegern nimmt immer weiter zu, an heimischen Börsen waren Anfang 2008 weit über 200 verschiedene Titel notiert und täglich werden es mehr.

Trotz dieser Unterschiede und der meist besseren Rendite sieht das Steuerrecht keine Besonderheiten vor, sie werden wie ganz normale Investmentfonds behandelt. Damit bleiben die von den Managern realisierten Gewinne für Privatanleger steuerfrei und Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Stößt der Sparer seine Anteile erst nach einem Jahr Haltedauer ab, interessiert sich das Finanzamt nicht mehr für das erzielte Plus oder Minus. Das ändert sich im Rahmen der Umstellung auf die Abgeltungsteuer. Beim Erwerb von Indexfonds ab Neujahr 2009 gibt es keine Spekulationsfrist mehr, der Besitzer muss die Gewinne stets als Kapitaleinnahme versteuern.

Dieser Vorteil wirkt unabhängig davon, ob der Fonds auf Aktien-, Renten- oder Rohstoff-Indizes setzt. Erste Wahl fürs Langfristsparen sind als Vermögensverwaltung in einem Papier für Kleinanleger Fonds, die auf mehrere Asset Klassen gleichzeitig setzen. Der Indexfonds handelt dabei wie ein Anleger, der allerdings auf Gewinne aus seinen Neuinvestitionen ab 2009 Abgeltungsteuer zahlen muss. Die Transaktionen innerhalb des Fonds hebeln den Bestandsschutz nicht auf, maßgebend ist nur der Kauftag der Anteile vor 2009. Ideal für diese Strategie eignen sich auch ETFs auf breite Marktindizes.

Während die Wertpapiere im Anlegerdepot nach und nach durch jede Umschichtung ihren Bestandsschutz verlieren, können die Fonds munter weiter umschichten. Solange ihre Besitzer die Anteile nicht abstoßen, bleibt die Steuerfreiheit erhalten.
Einen Nachteil haben hingegen auch ETFs zu verzeichnen. Bei der Aktienanlage gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht mehr, damit unterliegen künftig vom Fonds einbehaltene oder ausgeschüttete Dividenden ohne Übergangsregelung in voller Höhe dem Abgeltungssatz. Diese Regel freut dafür Renten-ETF, die Belastung auf die Zinsen sinkt ab 2009. Dieses Privileg haben allerdings auch herkömmliche Renten- oder Geldmarktfonds.

Einen Vorteil gegenüber der Direktanlage können die ETF unter der Abgeltungsteuer ausspielen. Während der Aktionär sein realisiertes Minus künftig nur noch mit einem anfallenden Kursplus aus Aktien verrechen darf, mindert der Besitzer von Indexfonds mit seinem Minus alle anderen Kursgewinne, Zinsen und Dividenden und damit effektiver die Steuerlast. Damit kommen Indexfonds noch ganz gut unter der Systemumstellung 2009 weg, indem sie Zertifikate, Aktien und das Privatdepot schlagen.

Hintergrundinfo
Dazu im Buch "Kapitalanlage und Steuern 2008": Seite 257 ETF bis Seite 259 vor dem Steuerhinweis

Quelle: Axer - Beitrag vom 12.03.08