Steuerberatung -

Kosten der Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 3 - 5 AO i.d.F. des JStG 2007

Durch das Jahressteuergesetz 2007 wir §89 AO um eine Gebührenregelung für die Erteilung verbindlicher Auskünfte nach §89 Abs. 2 AO ergänzt.

Lesen Sie das BMF-Schreiben vom 08.12.2006 - IV A 4 - S 0224 - 12/06 - im Volltext:

Kosten der Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 3 - 5 AO i.d.F. des JStG 2007

Quelle: BMF - Schreiben vom 08.12.06