Steuerberatung -

Kürzung der Werbungskosten bei steuerfreien Leistungen

Im Rahmen der Altersteilzeit leistet der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a des AltTZG zum Regelgehalt steuerfreie Aufstockungsbeträge in Höhe von mind. 20 % für den Wegfall des Arbeitslohns in der sogenannten Freistellungsphase.

Die OFD Münster weist darauf hin, dass nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder (LSt I /08) bei den in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern die Werbungskosten nicht nach Maßgabe des § 3c EStG zu kürzen sind, weil - wie auch bei Arbeitnehmern, die nach § 3b EStG steuerfreie Zuschläge erhalten - die Aufwendungen z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreien Einnahmen stehen.

Quelle: OFD Münster - Kurzinformation Einkommensteuer vom 06.05.08