Steuerberatung -

Kursgewinne aus Hybridanleihen können steuerfrei bleiben

Aufgrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung zu Floatern und Rating-Anleihen verändert sich auch die steuerliche Sichtweise bei nachrangigen Anleihen.

Seitdem der BFH jüngst entschieden hatte, dass Floater (13.12.2006 - VIII 97/02, DB 2007, 437) und Rating-Anleihen (13.12.2006 - VIII R 6/05, DStR 2007, 709) nicht wie Finanzinnovationen zu behandeln sind, stehen plötzlich auch Hybridanleihen in steuerlich anderem Licht dar. Nach den Urteilen sind Gewinne bei Bonds außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei, wenn sich Zinsen und Kurserträge eindeutig trennen lassen.

Das trifft genauso auf Hybridanleihen zu. Diese Rechtsentwicklung können Anlegen bei diesen nachrangigen Rententiteln aktuell optimal ausnutzen, denn viele der „Hybrids“ etwa von Bayer, Südzucker, Henkel, Postbank oder Allianz notieren unter 100 Prozent. Der Aufschlag bis zum Nennwert bei Rückzahlung kann dann abgabenfrei vereinnahmt werden.

Hybridanleihen gelten für den Schuldner zum Teil als Eigenkapital, die verbesserte Bonität ermöglicht attraktive Konditionen von über fünf Prozent und deutlich mehr als bei Bundesanleihen. Neben der Aussicht auf steuerfreie Kursgewinne unter Verwendung des § 23 EStG kommt für Anleger sogar noch ein zweiter interessanter Aspekt hinzu. Diese hohen Zinsen werden durch die Abgeltungsteuer ab 2009 moderater erfasst, netto bleibt also künftig noch mehr von den üppigen Kupons übrig.

Anleger müssen allerdings beachten, dass sich die attraktiven und festen Zinssätze mit dem Risiko erwerben, dass die Auszahlungen aufgeschoben oder ausgesetzt werden können, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Im Insolvenzfall müssen sich Sparer hinter den normalen Gläubiger anstellen, um Geld zu bekommen. Ansonsten hat der Emittent aber für Zins und Tilgung die gleichen Pflichten wie bei anderen Verbindlichkeiten.

Zumeist ist die Laufzeit der börsennotierten Hybrids unbegrenzt oder beträgt rund 100 Jahre. Die Firmen dürfen die Anleihe aber zum vorher festgelegten Zeit kündigen und zum Nennwert zurückzahlen, meist nach zehn Jahren. Wird diese Option nicht wahr genommen, verwandeln sich die Papiere in Floater mit einem kräftigen Aufschlag zum Referenzzins. Hier gilt dann erneut die Regel, dass die hohen variablen Zinsen dem moderaten Abgeltungssatz unterliegen und Gewinne nach der Spekulationsfrist außen vor bleiben. Allerdings haben die Schuldner ihr Kündigungsrecht bisher regelmäßig wahrgenommen, einen festen Rückzahlungstermin ist eher einzukalkulieren.

Steuerliche Hintergrund: Hybridanleihen

Quelle: Axer - Beitrag vom 03.07.07