Steuerberatung -

Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Das BMF hat bezüglich der Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in einem ausführlichen Schreiben aus umsatzsteuerlicher Sicht Stellung genommen zu Fragen der Selbständigkeit sowie den Voraussetzungen für die Annahme eines Leistungsaustauschs bei Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters.

Dabei wird zunächst die Selbständigkeit im Hinblick auf § 2 Abs. 1 UStG von natürlichen und juristischen Personen erörtert und sodann zum Leistungsaustausch bei Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft Stellung genommen. Das BMF weist im Übrigen darauf hin, dass

  • Entnahmen, zu denen der Gesellschafter nach Art eines Abschlags auf den nach der Anzahl der Gesellschafter und ihrem Kapitaleinsatz bemessenen Anteil am Gewinn der Gesellschaft berechtigt ist, grundsätzlich kein Leistungsaustauschverhältnis begründen,
  • Mischentgelt umsatzsteuerlich getrennt zu beurteilen sind,
  • auch andere gesellschaftsrechtlich zu erbringende Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft bei Zahlungen eines Sonderentgelts als Gegenleistung für diese Leistung einen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch begründen und
  • ein zwischen Gesellschafter und Gesellschaft vorliegender Leistungsaustausch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Leistung der Gesellschaft Dritten gegenüber hat.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 31.05.07