Finanzausschuss
Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP den Regierungsentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (16/7077) in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll morgen in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
Unter anderem ist vorgesehen, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig eine Bürogemeinschaft bilden können. Auch sollen sich Steuerberatungsgesellschaften die Rechtsform der GmbH & Co. KG geben können. Zudem sollen so genannte Syndikus-Steuerberater zugelassen werden, die neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch ein Anstellungsverhältnis eingehen können. Diese Angestelltentätigkeit soll allerdings auf Steuerberatungen beschränkt bleiben. Die steuerliche Beratung des eigenen Arbeitgebers soll nicht zugelassen werden, um Interessenkollisionen zu vermeiden.Für erledigt erklärt hat der Finanzausschuss einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (16/7250), der sich vom Regierungsentwurf lediglich darin unterschied, dass die Länderkammer die Steuerberaterprüfung auf die berufsständischen Kammern übertragen wollte. Der Ausschuss nahm einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, die vorgeschlagen hatten, den Prüfungsausschuss an die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde anzubinden. Damit solle sichergestellt werden, dass die Steuerberaterprüfung weiterhin ihren staatlichen Charakter behält.
Dies hatten der Steuerberaterverband und die Bundessteuerberater in der öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen verlangt. Weitere Änderungen am Regierungsentwurf betreffen die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Anhebung der Einkunftsgrenze für die Zulässigkeit einer Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine. Bislang ist es den Lohnsteuerhilfevereinen erlaubt, Arbeitnehmer in Steuersachen zu beraten, wenn deren andere Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit 9.000 Euro (bei Einzelveranlagung) nicht übersteigen.
Der Ausschuss hob diese Einkunftsgrenze auf 13.000 Euro an. "Die Richtung des Gesetzes ist insgesamt gut", hieß es aus der Unionsfraktion. Das Thema der Buchhalter, die nicht wie von ihnen gewünscht ihre Befugnisse auf die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen hätten erweitern können, bleibe auf der Tagesordnung. So sei daran zu denken, den nicht geschützten Begriff des Buchhalters zu einem "Ausbildungsberuf" aufzuwerten.
Nach Auffassung der Sozialdemokraten trägt das Gesetz zur Stärkung des Berufsstandes der Steuerberater bei. Die SPD wandte sich gegen einen Änderungsantrag der FDP, den die Ausschussmehrheit ablehnte. Darin hatten die Liberalen gefordert, Bürogemeinschaften zwischen Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen nicht zuzulassen. Die Lohnsteuerhilfevereine hätten kein Zeugnisverweigerungsrecht und ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit stehe anders als bei den Steuerberatern nicht unter Strafandrohung.
Es gehe ihr nicht um den Schutz des Berufsstands der Steuerberater, sondern um den Schutz der Steuerbürger, unterstrich die FDP, die dem Gesetzentwurf im Übrigen zustimmte. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Sie beklagte vor allem, dass sich die Kosten der Steuerberaterprüfung für die Kandidaten verdoppeln würden. Dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen, deren Antrag zur Weiterentwicklung des Berufsrechts der Steuerberater (16/1886) im Ausschuss keine Mehrheit fand, gegen das Gesetz. Ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung wäre wünschenswert gewesen, hieß es. Die Fraktion bedauerte außerdem, dass die zunächst im Referentenentwurf enthaltene Befugniserweiterung für die Bilanzbuchhalter im Gesetz nun nicht mehr enthalten sei.
Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 23.01.08