Steuerberatung -

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2007

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.

Lesen Sie das BMF-Schreiben vom 29.12.2006 (IV C 5 - S 2334 - 92/06) im Volltext:

Quelle: BMF - Schreiben vom 29.12.06