Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
Lesen Sie das BMF-Schreiben vom 29.12.2006 (IV C 5 - S 2334 - 92/06) im Volltext:
Quelle: BMF - Schreiben vom 29.12.06