Ungeklärte Rechtslage des Solidaritätszuschlags beschäftigt Finanzämter und Steuerbürger
Die Zahl der Masseneinsprüche, das heißt Einsprüche, in denen sich Steuerpflichtige auf anhängige Musterprozesse berufen, nimmt bei den Finanzämtern ständig zu. Betrug das Verhältnis der Masseneinsprüche gegenüber den übrigen Einsprüchen im Jahr 2005 noch 40:60, so liegt es für das Jahr 2006 inzwischen bei 70:30. In absoluten Zahlen bedeutet dies für die rheinland-pfälzischen Finanzämter: Gegen die insgesamt rund 1,28 Millionen Einkommensteuerbescheide wurden in 2005 ca. 128.000 Einsprüche eingelegt. Dabei war jeder vierte von zehn Einsprüchen ein sogenannter Masseneinspruch.
Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz - Pressemitteilung vom 22.11.06