Steuerberatung -

Mehr als 99% der Bürger von Gebührenregelung nicht betroffen!

Aufgrund einer Bitte des Bundesrates hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 09.11.2006 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 eine moderate Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO beschlossen.

„Normale“ Auskünfte sind selbstverständlich wie bisher gebührenfrei. Wenn sich also ein Bürger im Finanzamt nach der künftigen steuerlichen Behandlung bestimmter Ausgaben (z.B. Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte oder Abzug von Kinderbetreuungskosten) erkundigt, erhält er diese Auskunft auch weiterhin unentgeltlich.

Die Gebührenregelung betrifft ausschließlich den Sonderfall der „verbindlichen Auskunft“ nach § 89 Abs. 2 AO, die eine - in der Regel langfristige - Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfaltet. Es geht dabei um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen Antrags in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden und dauerhafte Planungssicherheit - insbesondere für Investoren - zum Ziel haben. Diese Form von Auskünften spielt insbesondere im betrieblichen Bereich eine Rolle – nicht aber in normalen Steuerangelegenheiten.

 

 

 

Die Einführung einer moderaten Gebührenregelung für „verbindliche Auskünfte“ ist angemessen, da nach der gesetzlichen Normierung der Erteilung verbindlicher Auskünfte damit zu rechnen ist, dass die Anzahl entsprechender Anträge erheblich ansteigen wird. Dies gilt insbesondere bei größeren unternehmerischen Investitionen, da insoweit die steuerlichen Auswirkungen für den Antragsteller von erheblicher Bedeutung sind.

 

 

Da  die Erteilung einer verbindlichen Auskunft eine individuelle Leistung gegenüber dem Antragsteller darstellt, ist es sachgerecht, für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO eine moderate Gebühr zu erheben, die sich im Regelfall an der steuerlichen Relevanz orientiert.

 

 

 

Angesichts von ca. 30 Mio. Steuerfällen pro Jahr und ca. 10.000 verbindlichen Auskünften, die die Finanzverwaltung bisher jährlich erteilt, sind selbst bei einem erheblichen Anstieg der Zahl der verbindlichen Auskünfte weit über 99% der Steuerfälle nicht betroffen.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 21.11.06