„Bayern wird von der vorgesehenen neuen Öffnungsklausel der achten Novelle des Steuerberatergesetzes Gebrauch machen und die Organisation und Durchführung der Steuerberaterprüfung auf die Kammern übertragen. Dies wird voraussichtlich bereits im Jahr 2008 erfolgen“, stellte Finanzstaatssekretär Franz Meyer beim Festakt zur Überreichung der Urkunden für die Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin der Steuerberaterkammer Nürnberg am 27.04.2007 in Nürnberg fest.
Die Übertragung der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern sei auch Bestandteil der Verwaltungsreform 21 der Bayerischen Staatsregierung. „Ich bin mir sicher, dass die Bayerischen Steuerberaterkammern Nürnberg und München diese neuen Aufgaben mit viel Engagement meistern werden“, betonte Meyer. Die von den Kammern weiterhin als Qualitätssiegel gewünschte „Staatlichkeit der Prüfung“ werde dadurch gewahrt, dass die Besetzung der Prüfungsausschüsse mit einem Vorsitzenden aus der Finanzverwaltung unverändert bleiben soll. Auch die schriftlichen Prüfungsaufgaben sollen weiterhin von staatlichen Stellen konzipiert werden.
Die Liberalisierung des Berufsrechts des Steuerberaters sei Bestandteil des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes, mit dessen Verabschiedung Meyer noch im Herbst dieses Jahres rechnet. Dabei sollen Neuerungen für eine weitergehende Harmonisierung des Berufrechts der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie die Umsetzung der EU-Richtlinie für die Anerkennung von Berufsqualifikationen erreicht werden. Die Bayerische Staatsregierung habe dabei von Beginn der berufsrechtlichen Diskussionen an einen engen Dialog mit den Vertretern des Berufsstandes geführt. Die Neuerungen seien bedeutsam für die Steuerrechtspflege und dem damit verbundenen Gemeinwohlinteresse an einer qualitativ hochwertigen Steuerberatung.
Gerade für die Finanzverwaltung sei ein kompetenter Steuerberaternachwuchs wichtig und erfreulich. In einer vor allem auf dem Gebiet des Steuerrechts schnelllebigen Zeit komme es darauf an, dass sich die steuerberatenden Berufe auf der einen und die Finanzverwaltung auf der anderen Seite nicht unnötig konfrontativ gegenüberstünden. Nur durch eine gut funktionierende Kommunikation und einem entsprechend offenen Dialog könnten die bei der täglichen Arbeit auftretenden Probleme zum Wohle der Mandanten und Steuerbürger gelöst werden.
Quelle: Bayerischen Landesamtes für Steuern - Pressemitteilung vom 27.04.07