der Public Corporate Governance Kodex des Bundes
Zielsetzung
Eine gute Unternehmensführung, größere Effizienz und Transparenz sind für staatliche Unternehmen genau so wichtig wie für private. Deshalb muss sich auch die Führung der Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, an der Weiterentwicklung moderner Governance-Strukturen orientieren. Das Bundesministerium der Finanzen als das für die Beteiligungspolitik des Bundes verantwortliche Ministerium erarbeitet daher einen Kodex guter Unternehmensführung des Bundes (Public Corporate Governance Kodex / PCGK). Damit werden auch die bewährten Grundlagen, insbesondere die sogenannten „Hinweise für die Verwaltung von Bundesbeteiligungen“, weiter entwickelt und verbessert.
Inhalt
Der PCGK wird mit der Übernahme von Standards guter Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen den Weg für eine noch bessere und transparentere Führung öffentlicher Unternehmen bereiten. Der wichtigste „Wirkstoff“ ist der bewährte Mechanismus des „comply or explain“ : entweder ein Unternehmen erklärt, dass es den Empfehlungen folgt, oder es legt dar, in welchen Punkten es abweicht.
Der PCGK enthält vorrangig Empfehlungen zur Verbesserung von Prozessen und Arbeitsstrukturen der Unternehmensorgane Vorstand / Geschäftsführung, Aufsichts-/ Verwaltungsrat. Auch die Rolle des Bundes als Anteilseigner wird klarer gefasst. Ein weiteres Thema ist die Rechnungslegung, wenngleich die bereits im Haushaltsgrundsätzegesetz vorgesehenen Prüfrechte bei Unternehmen mit mehrheitlicher staatlicher Beteiligung schon einen hohen Standard vorgeben. In Hinblick auf mehr Transparenz spielt schließlich die individualisierte Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs- / Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsrats- / Verwaltungsratsmitgliedern ein wichtige Rolle.
Selbstverständlich reflektiert der Kodex auch die aktuellen internationalen Entwicklungen und Standards der Corporate Governance, wie sie in der OECD etwa für öffentliche Unternehmen unter aktiver Beteiligung des Bundesfinanzministeriums erarbeitet wurden.
Zum weiteren Verfahren
Ein erster Entwurf des Kodex wurde im Sommer 2007 den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder präsentiert und im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Ziel ist die Verabschiedung des PCGK durch das Kabinett im Jahre 2008.
Quelle: BMF - Meldung vom 21.12.07