Die Bundesregierung hat sich am 19.09.2007 auf den Entwurf des Achten Steuerberatungs-Änderungsgesetzes geeinigt. Dieses modernisiert das Berufsrecht der Steuerberater in wesentlichen Punkten, indem es Berufsangehörigen neue Betätigungsformen eröffnet:
Steuerberater sollen künftig als Syndici bei Unternehmen angestellt sein können. Kooperationen mit Angehörigen aller Freien Berufe sollen ebenso erlaubt werden wie Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen und die Gründung einer Steuerberatungs-GmbH & Co KG.
Auch eine gewerbliche Tätigkeit sollen die Steuerberaterkammern künftig erlauben können. Ferner wurden An-passungen vorgenommen, die die europäische Berufsqualifikations-Aner-kennungsrichtlinie gebietet.Zugleich hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, das Qualifikationsniveau für materiell steuerberatende Tätigkeiten beizubehalten.
Quelle: DStV - Pressemitteilung vom 22.10.07