Steuerberatung -

Mögliche Verfassungswidrigkeit der Entfernungspauschale

Bekanntlich hält das Niedersächsische Finanzgericht die ab dem 01.01.2007 geltende Neuregelung zur Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig.

Es hat deshalb mit Beschluss vom 27.02.2007 (8 K 549/06) das anhängige Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des GG ausgesetzt und das BVerfG (Az.: 2 BvL 1/07) angerufen.

Die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben reagiert und ihre Finanzämter wie folgt angewiesen:

  1. Noch unerledigte Einsprüche ruhen nun kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Hierbei wird unterstellt, dass sich die Einspruchsführer auf das o.g. Verfahren beim Bundesverfassungsgericht stützen.
  2. Aussetzung der Vollziehung (z.B. im LSt-Anmeldungsverfahren) ist trotz eines gegenteiligen Beschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts ( Beschluss vom 02.03.2007, 7 V 21/07) nicht zu gewähren.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster - Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 06/2007 vom 15.03.07