Bekanntlich hält das Niedersächsische Finanzgericht die ab dem 01.01.2007 geltende Neuregelung zur Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig.
Es hat deshalb mit Beschluss vom 27.02.2007 (8 K 549/06) das anhängige Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des GG ausgesetzt und das BVerfG (Az.: 2 BvL 1/07) angerufen.
Die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben reagiert und ihre Finanzämter wie folgt angewiesen:
- Noch unerledigte Einsprüche ruhen nun kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Hierbei wird unterstellt, dass sich die Einspruchsführer auf das o.g. Verfahren beim Bundesverfassungsgericht stützen.
- Aussetzung der Vollziehung (z.B. im LSt-Anmeldungsverfahren) ist trotz eines gegenteiligen Beschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts ( Beschluss vom 02.03.2007, 7 V 21/07) nicht zu gewähren.
Verwaltungsanweisung im Volltext
Quelle: Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster - Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 06/2007 vom 15.03.07