Ein wesentlicher Schritt zum Aufbau einer bedarfsgerechten Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren
Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Nachtragshaushaltgesetzes 2007 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2007 beschlossen. Damit wurde ein wesentlicher Meilenstein zum Aufbau einer bedarfsgerechten Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren erreicht.Der Nachtragshaushalt 2007 schafft die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, damit der Bund mithilfe des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ ab dem nächsten Jahr insgesamt 2,15 Mrd. € Finanzhilfen für Investitionen zum Ausbau der Infrastruktur für Kinderbetreuung zur Verfügung stellen kann.
Damit leistet der Bund seinen Anteil, um den in Deutschland bestehenden Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch ein bedarfsgerechtes Angebot erfolgreich abzubauen. Mit der Bereitstellung des gesamten Bundesanteils an der Finanzierung des Kinderbetreuungsausbaus schon in diesem Jahr werden sowohl für die Eltern als auch für die Länder und Kommunen die notwendige Sicherheit und das Vertrauen in den unverzüglichen Ausbau der Kinderbetreuung geschaffen.Der Nachtragshaushalt schafft nicht nur die erforderliche haushaltsrechtliche Voraussetzung zur Einrichtung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“, sondern spiegelt zugleich auch die erfolgreiche Konsolidierungspolitik der Bundesregierung wider. Die Steuereinnahmen werden entsprechend dem Ergebnis der Steuerschätzung vom 11.05.2007 sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung bei den Steuereinnahmen bis einschließlich September 2007 angepasst.Die veranschlagten Steuereinnahmen erhöhen sich um rd. 12 Mrd. € auf 232,5 Mrd. €. Diese Steuermehreinnahmen werden neben der Finanzierung des Sondervermögens ausschließlich dafür eingesetzt, die strukturelle Lücke im Bundeshaushalt 2007 zurückzuführen: Zum einen wird die Neuverschuldung um über 5 Mrd. € auf 14,4 Mrd. € abgesenkt.Zum anderen können unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktsituation die Privatisierungseinnahmen des Bundes gegenüber dem für 2007 veranschlagten Soll um 4,7 Mrd. € reduziert und damit das Kapitalvermögen des Bundes geschont werden. Sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zeichnet sich im Haushaltsvollzug derzeit eine Vielzahl von weiteren Veränderungen ab, die be- oder entlastend wirken. Insbesondere die voraussichtlichen Mindereinnahmen in Höhe von rd. 2 Mrd. € beim sog. Aussteuerungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit werden aktuell aber mehr als kompensiert durch Entlastungen an anderer Stelle.Im Ergebnis könnte mit dem Haushaltsabschluss 2007 die Nettokreditaufnahme des Bundes noch unter 14,4 Mrd. € sinken, wenn diese positive Entwicklung sich fortstetzt.
Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 17.10.07
Erstellt von BMF