Anlässlich des vom 22. bis zum 24. Oktober in Salzburg stattfindenden 30. Deutschen Steuerberatertages warnt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) nochmals eindringlich davor, die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 der Abgabenordnung – wie im Jahressteuergesetz 2008 vorgesehen – neu zu formulieren.
In den drei Jahrzehnten, in denen die Norm bislang galt, sind ihr durch die Rechtsprechung deutliche Konturen verliehen worden. Jede Änderung des Wortlauts brächte neue Unsicherheiten und eine Vielzahl von neuen Streitfällen – und damit eine Verschlechterung des Investitionsklimas für in und ausländische Investoren. Insbesondere der derzeit durch das Jahressteuergesetz 2008 in die Diskussion gebrachte Entwurf enthalte zu viele unbestimmte und bislang ungebräuchliche Begriffe.
Die bisherige von der Rechtsprechung geprägte Missbrauchsdefinition, die sich gegen „unangemessene“ Gestaltungen richtete, werde völlig aus den Angeln gehoben, wenn nunmehr alle „ungewöhnlichen“ Gestaltungen mit Argwohn belegt werden sollen. Jeder neue Sachverhalt sei zunächst ungewöhnlich. Wirtschaftlichen Entwicklungen könne so nicht Rechnung getragen werden.
Zu kritisieren sei auch die Verschiebung der Beweislast. Steuerberater-Präsident Jürgen Pinne mahnt mit Nachdruck: „Die grundgesetzlich verbürgte Freiheit wirtschaftlicher Betätigung darf nicht in dieser Weise unter die Beurteilungsprärogative der Finanzverwaltung gestellt werden.“
Quelle: DStV - Pressemitteilung vom 22.10.07