Verfahren nach einheitlichen Grundsätzen
Zur Gleichbehandlung der Geistlichen und Bediensteten aller Kirchengemeinden in NRW sowie zur Vereinfachung bei der Ermittlung der örtlichen Mietwerte von Dienst- und Mietwohnungen (einschl. Nebenkosten), die im Bezirk der OFD Rheinland belegen sind, weist die OFD Rheinland ihre Finanzämter an, nach einheitlichen Grundsätzen zu verfahren.
Zu diesem Zweck werden ausführliche Anweisungen zur Behandlung folgender Problemkreise gegeben:- Mietwertermittlung für Dienst- und Mietwohnungen
- Garagen
- Nebenkosten wie z.B.:
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- Schönheitsreparaturen
- Wassergeld/Abwassergebühren
- Heizkosten/Warmwasserversorgung
und anhand von Beispielen erläutert.
OFD Rheinland Vfg. vom 15.08.2007, S 2334 - 1010 - St 212
Quelle: OFD Rheinland - Verfügung vom 12.12.07