Steuerberatung -

Ohne laufende Zinszahlungen zur optimalen Nachsteuerrendite

Zerobonds bringen sichere Kursgewinne. Sie sind die Antwort auf den 2007 gesunkenen Sparerfreibetrag und einer der großen Gewinner der Abgeltungsteuer.

Das in den vergangenen Monaten gestiegene Marktzinsniveau hat insbesondere die Kurse von Zerobonds einbrechen lassen. Ein guter Grund zum günstigen Einstieg, Sparer erhalten den Nennwert bei Fälligkeit in jedem Fall zurück und somit jetzt höhere Erträge. Sollten die Zinsen zwischenzeitlich wieder fallen, lassen sich zwischendurch kurzfristige Gewinne realisieren.

Abseits der aktuellen Entwicklung am Rentenmarkt bieten die Zeros als einer der großen Gewinner der Abgeltungsteuer den Vorteil, dass die Kapitalerträge ab Neujahr 2009 ohne Übergangsregeln für Finanzinnovationen deutlich moderater erfasst werden. Wer heute eine Nullkuponanleihe mit Fälligkeit nach 2008 ordert, verlagert die Abgabenlast mangels laufender Zinszahlung vollkommen in das neue und für Zinstitel attraktivere Steuersystem.

Bei Zerobonds erfolgt keine Zinsausschüttung. Als Gegenleistung für den Verzicht auf laufende Erträge erfolgt bei Fälligkeit eine Nachzahlung der steuerfrei aufgelaufenen Zins- und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit in einer Summe, ein Kurs zu 65 Prozent etwa zeigt sofort, dass das Papier bis zur Fälligkeit noch um 35 Prozent steigen wird. Besonders bei langen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren ergeben sich große Unterschiede zwischen Kauf- und Rückzahlungskurs. Damit gelingt es Privatanlegern, sich mit geringem Kapitaleinsatz einen hohen Nennwert ins Depot zu holen. Zudem ist ein täglicher Verkauf möglich, der realisierte Erlös enthält dann exakt die bis dahin aufgelaufenen Zinsen.

Zwar klingt es auf den ersten Blick nicht sehr verlockend, Kapital für lange Zeit anzulegen, ohne auch nur einen Euro Zinsen zu erhalten. Dieser Aspekt erweist sich aber als Vorteil, weil die zwischenzeitlichen Auszahlungen nicht wieder zum jeweils geltenden Marktniveau reinvestiert werden müssen und weder Kapitaleinnahmen noch Zinsabschlag anfallen. Diese fallen erst im Zeitpunkt der Fälligkeit oder bei einem vorzeitigen Verkauf gem. § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG an. Schon seit Jahresbeginn sind Zerobonds attraktiver geworden, sie schonen während der gesamten Haltedauer den auf 750 Euro gesunkenen Sparerfreibetrag für die übrigen Kapitaleinnahmen. Jetzt kommen zwei weitere Entlastungseffekte der Abgeltungsteuer hinzu:

1. Besitzer von Zerobonds haben es selbst in der Hand, den fiskalischen Termin zu bestimmen und auf Zeiten mit dem Pauschaltarif zu verlagern. Das Hinausschieben der Belastung ermöglicht über den Stundungseffekt eine abgabenfreie Wiederanlage der rechnerisch erwirtschafteten Zinsen. Bei herkömmlichen Anleihen hingegen wird der laufende Ertrag stets sofort besteuert und vorab um Zinsabschlag oder künftig Abgeltungsteuer gemindert.

2. Unabhängig von der Höhe und dem individuellen Steuersatz des Sparers werden die bei Zeros im Kurs aufgelaufenen Zinsen stur mit 25 Prozent erfasst. Dieser geballte Einnahmezufluss auf einen Termin führt ab 2009 nicht mehr zu einem Progressionssprung für das übrige Einkommen und insgesamt zu einem deutlichen Renditeaufschlag.

Hintergrundinfos
Kapitalanlage und Steuern:
Seite 468 (Zerobonds) bis Seite 469 Schluss

Quelle: Axer - Beitrag vom 10.08.07