Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStG
Das BMF hat sich mit seinem Schreiben vom 08.09.2006 (IV B 2 - S 2133 - 10/06) zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Vereinbarung eines einfachen oder qualifizierten Rangrücktritt geäußert. Dabei richtet es ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStG.
Passivierung von Verbindlichkeiten bei Vereinbarung eines einfachen oder qualifizierten Rangrücktritts; Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStGQuelle: BMF - Schreiben vom 08.09.06