Zum 01.01.2007 ist mit dem § 37b EStG eine Regelung in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden, die es einem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen.
Zur Anwendung dieser Regelung hat das BMF mit Schreiben vom 20.04.2008 die Auffassung der Finanzverwaltung zu folgende Problemkreisen ausführlich dargestellt:
- Anwendungsbereich des § 37b EStG
- Wahlrecht zur Anwendung des § 37b EStG
- Bemessungsgrundlage
- Verhältnis zu anderen Pauschalierungsvorschriften
- Steuerliche Behandlung beim Zuwendenden
- Steuerliche Behandlung beim Empfänger
- Verfahren zur Pauschalierung der Einkommensteuer
Quelle: BMF - Schreiben vom 29.04.08