Steuerberatung -

Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Zum 01.01.2007 ist mit dem § 37b EStG eine Regelung in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden, die es einem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen.

Zur Anwendung dieser Regelung hat das BMF mit Schreiben vom 20.04.2008 die Auffassung der Finanzverwaltung zu folgende Problemkreisen ausführlich dargestellt:

  • Anwendungsbereich des § 37b EStG
  • Wahlrecht zur Anwendung des § 37b EStG
  • Bemessungsgrundlage
  • Verhältnis zu anderen Pauschalierungsvorschriften
  • Steuerliche Behandlung beim Zuwendenden
  • Steuerliche Behandlung beim Empfänger
  • Verfahren zur Pauschalierung der Einkommensteuer

Die Regelung des § 37b EStG ist erstmals anzuwenden auf Zuwendungen, die nach dem 31.12.2006 gewährt worden sind bzw. gewährt werden.

Quelle: BMF - Schreiben vom 29.04.08