Steuerberatung -

Pendlerpauschale: Niemand muss klagen

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelten für alle

Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar die Neuregelung der Entfernungspauschale wegen verfassungsrechtlicher Zweifel dem  Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, obliegt diesem nunmehr die Letztentscheidung.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gelten für alle Steuerzahler

 

 

 

Wichtig ist: Eine Entscheidung, die noch in diesem Jahr erwartet wird, ist für alle betroffenen Pendler gleichermaßen gültig. Alle Steuerbescheide bleiben insoweit offen, d.h. Änderungen, die aufgrund der Entscheidung das Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind, können durch die Finanzämter ohne weiteres Zutun der Bürger vorgenommen werden.

 

 

Medienberichte, wonach nur denjenigen Pendlern zu Unrecht erhobene Steuern  zurückerstattet werden, die gegen die Regelung klagen, sind falsch. Ein sogenannter Nichtanwendungserlaß wäre hier gar nicht zulässig und wurde auch nie erwogen.

Quelle: BMF - Meldung vom 06.02.08