Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelten für alle
Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar die Neuregelung der Entfernungspauschale wegen verfassungsrechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, obliegt diesem nunmehr die Letztentscheidung.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gelten für alle Steuerzahler
Wichtig ist: Eine Entscheidung, die noch in diesem Jahr erwartet wird, ist für alle betroffenen Pendler gleichermaßen gültig. Alle Steuerbescheide bleiben insoweit offen, d.h. Änderungen, die aufgrund der Entscheidung das Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind, können durch die Finanzämter ohne weiteres Zutun der Bürger vorgenommen werden.
Medienberichte, wonach nur denjenigen Pendlern zu Unrecht erhobene Steuern zurückerstattet werden, die gegen die Regelung klagen, sind falsch. Ein sogenannter Nichtanwendungserlaß wäre hier gar nicht zulässig und wurde auch nie erwogen.
Quelle: BMF - Meldung vom 06.02.08