Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwingt zu Neuregelung
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwingt Deutschland dazu, die geltenden Steuervorteile für Privatschulkosten zu ändern. Die Änderungen sind im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 enthalten. Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen hier.
Warum muss eine Neuregelung getroffen werden?
Auslöser ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom September 2007, nach der die in Deutschland geltende Regelung zum steuerlichen Abzug von Schulgeld europarechtswidrig ist.
Was wurde an der deutschen Regelung kritisiert?
Bisher gab es Steuervergünstigungen auf Schulgeld, wenn das Kind eine Ersatzschule oder eine allgemein bildende Ergänzungsschule besuchte. Diese werden durch den Staat bzw. die Bundesländer anerkannt oder genehmigt. Solche Anforderungen erfüllen Schulen im übrigen Europa nicht, sie sind deshalb von der Begünstigung ausgeschlossen. Das verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen europäisches Recht.
Gibt es Alternativen zur geplanten Neuregelung?
Deutschland müsste die Steuerbegünstigungen für alle Privatschulen in der Europäischen Union gewähren. Bisher durfte das Schulgeld zu dreißig Prozent als Sonderausgabe abgesetzt werden. Bei einer Ausweitung auf Schulen in Europa wäre dieser Satz für den Staat und alle Steuerzahler in Deutschland finanziell nicht mehr verkraftbar, alleine schon deshalb nicht, weil das Schulgeld in vielen Ländern Europas weitaus höher als in Deutschland ist - unvorhersehbare Risiken für den Haushalt wären die Folge.
Die Beschränkung auf bestimmte Privatschulen kann jedoch auch im Inland nicht mehr aufrechterhalten werden. Die bisherige Regelung war zudem eine Ausnahme vom Grundsatz, dass alle kindbedingten Aufwendungen über den Familienleistungsausgleich abgegolten werden.
Wie soll die Neuregelung aussehen?
Die steuerliche Absetzbarkeit soll bis 2011 stufenweise verringert werden. Bis dahin gilt sie auch für Schulen im europäischen Ausland und im europäischen Wirtschaftsraum. Voraussetzung ist, dass die Schule zu einem allgemein bildenden Schulabschluss führen muss, der von einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz in Deutschland anerkannt wird.
Für 2008 soll der Sonderausgabenabzug auf einen steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 Euro beschränkt werden. Geplant ist, den Betrag jährlich um 1.000 Euro zu verringern. Ab 2011 soll die Steuervergünstigung dann komplett entfallen.
Ist die geplante Neuregelung gerecht?
Staatliche und private Schulen sind zwei wichtige Säulen unseres Bildungssystems und sollten sich sinnvoll ergänzen. Ein Auseinanderdriften der beiden Formen – bis hin zu einem Zwei-Klassen-Schulsystem – müssen wir jedoch verhindern. In der Folge der europarechtlichen Problematik ist es zudem notwendig, dass die bisherige Steuerbegünstigung entfällt. Dies geschieht mit einer fairen Übergangsfrist: Um Härtefälle zu vermeiden wird die Abzugsmöglichkeit schrittweise bis 2011 abgeschmolzen. Zielgerichtete direkte Förderungen bestimmter Privatschulen sind damit in Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen.
Quelle: BMF - Meldung vom 09.05.08