Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, BGBl. I S. 1970, wird die für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 € angehoben.
Die Änderung tritt zum 01.01.2007 in Kraft (Artikel 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft). Das BMF-Schreiben nimmt zur Frage der Anwendung der Neuregelung Stellung.
BMF-Schreiben - § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - Rechnungen über Kleinbeträge ab 1. Januar 2007 (IV A 5 - S 7285 - 7/06)Quelle: BMF - Schreiben vom 18.10.06