Steuerberatung -

Rechnungen über Kleinbeträge ab 1. Januar 2007

Zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft wird die für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 € angehoben. Die Änderung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Das BMF nimmt mit Schreiben vom 18.10.2006 zur Frage der Anwendung der Neuregelung Stellung.

Für die Rechnungen über sog. Kleinbeträge lässt § 33 UStG gegenüber den Anforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG Vereinfachungen zu. So sind Angaben über den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers sowie zum Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung entbehrlich. Außerdem können das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe zusammengefasst werden.

Bisher galt die Regelung für Rechungen, die den Betrag von 100 EUR nicht übersteigen. Für Lieferungen und sonstige Leistungen, die nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden ist die Grenze nun auf 150 EUR angehoben worden.

Hinweis: Für nach dem 31.12.2006 ausgeführte Umsätze, für die bereits vor dem 01.01.2007 das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist, sind die Neuregelungen ebenfalls vollumfänglich anzuwenden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 18.10.06