Steuerberatung -

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgestellt

Der Gesetzesentwurf dient dem Ziel, für verschiedene Bereiche des deutschen Steuerrechts die aus steuerfachlicher Sicht notwendigen Einzelmaßnahmen festzuhalten.

Dazu gehören u. a. Änderungen als Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Maßnahmen, Anpassungen des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009

Quelle: BMF - Meldung vom 30.04.08