Steuerberatung -

Referentenentwurf zur Transparenzrichtlinien-Durchführungsverordnung

Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 08.03.2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Mit dem Verordnungsentwurf wird die Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 08.03.2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenz­anforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, (ABl. EU Nr. L 69, S. 27) umgesetzt.

Ziel der Richtlinie 2007/14/EG ist es, ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten sowie für leistungsfähigere Märkte und eine einheitliche Anwendung der Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, (ABl. EU Nr. L 390, S. 38) zu sorgen. Die Richtlinie 2007/14/EG konkretisiert die Vorgaben der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf die Offenlegung bedeutender Beteiligungen durch Investoren, die Mindestnormen für die europaweite öffentliche Verbreitung vorgeschriebener Informationen, die Offenlegung von Finanzdaten in Halbjahresberichten der Emittenten und die Mindestanforderungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Drittstaatenvorschriften.
 
Die Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG erfolgt „Eins zu Eins“. Eine Konkretisierung der geltenden Regelungen erfolgt nur, sofern die Richtlinie 2007/14/EG dies erfordert.
 
Das am 20.01.2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde soweit möglich unter Berücksichtung der während des Gesetzgebungsverfahrens bereits im Entwurf vorliegenden Durchführungsrichtlinie verfasst. Weitere Umsetzungsmaßnahmen, soweit sie Gesetzes­änderungen erforderten, wurden im Rahmen des Investmentänderungsgesetzes vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3089) vorgenommen, das am 28.12.2007 in Kraft getreten ist. Mit dem Verordnungsentwurf sollen nunmehr die restlichen Vorgaben der Richtlinie 2007/14/EG in nationales Recht umgesetzt werden.

 


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Quelle: BMF - Meldung vom 17.01.08