Steuerberatung -

Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008

Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Abbau der Staatsverschuldung, Bewältigung des demografischen Wandels und eine intelligente Reaktion auf den Veränderungsdruck der Globalisierung. Dies alles verlangt eine umfassende Modernisierung unseres Gemeinwesens, um Wohlstand auch morgen zu sichern.

Aufgabe der Bundesregierung ist es, diese Modernisierung und damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands mit umfassenden Reformmaßnahmen entscheidend voranzubringen.

Dabei geht es genauso um die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates, damit dieser die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigen kann, wie um die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben. Die Große Koalition hat sich die Aufgabe gestellt, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates wieder herzustellen.

 

 

 

Der Weg führt über Kürzungen bisheriger Ausgaben und Anhebung der Umsatzsteuer zur Wiedergewinnung der vollen wirtschaftlichen Leistungskraft unseres Landes. Aber ohne eine Stärkung der Wirtschaft in Deutschland werden alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich sein. Die Reform der Unternehmens- und Kapitalbesteuerung hat starke deutsche Unternehmen aller Größen zum Ziel, die für das in Deutschland erarbeitete Sozialprodukt in Deutschland Steuern zahlen.

 

 

Diese Überlegungen haben im Koalitionsvertrag der Großen Koalition zu der folgenden Vereinbarung geführt:

 

 

 

„Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode zum 01.01.2008 das Unternehmensteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren.

 

 

 

Diese Reform muss neben den Körperschaften auch die Personenunternehmen erfassen, da deutsche Unternehmen zu mehr als 80% in dieser Rechtsform organisiert sind. Dabei werden uns insbesondere folgende Zielsetzungen leiten:
 
• Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit,

 


• weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität,

 


• Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten,

 


• Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte,

 


• nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis“

 


Das vorliegende Gesetz setzt diesen Auftrag um.

 

Weitere Informationen:

 

Quelle: BMF - Meldung vom 06.02.07