Steuerberatung -

Reform des baden-württembergischen Notariats

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der baden-württembergischen Amtsnotaren den Wechsel in das freiberufliche Notariat ermöglicht. Beamtete Notare im Landesdienst sollen zukünftig zur freien hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden, sofern sie dies wünschen.

Diejenigen, die im Landesdienst verbleiben möchten, können in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder zur Staatsanwaltschaft wechseln bzw. als Prüfer bei den Aufsichtsbehörden tätig werden. Obwohl es sich um eine landesspezifische Reform handelt, sind dafür Änderungen zahlreicher Bundesgesetze notwendig.

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist, dass aus historischen Gründen in Baden-Württemberg freiberufliche Notare nur in geringer Zahl tätig sind, während einen Großteil der Aufgaben beamtete Notare im Landesdienst erledigen. Der beabsichtigte Systemwechsel zum so genannten Regelnotariat soll eine Rechtszersplitterung in Baden-Württemberg und gegenüber dem restlichen Bundesgebiet bereinigen und europäische Anforderungen an die Erbringung notarieller Leistungen erfüllen.

 

 

 

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vorlegt.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 15.02.08