Das Investitionszulagengesetz 2007 läuft zum Ende des Jahres 2009 aus. Die Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage ist weiterhin geboten. Der Gesetzentwurf dient der Schaffung einer Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 2007 unter Berücksichtigung einer im Entwurf vorliegenden Verordnung (EG) der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Gruppenfreistellungsverordnung).
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Quelle: BMF - Meldung vom 22.07.08