Steuerberatung -

Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten

Anwendbarkeit des § 50g EStG und der Anlage 3a (zu § 50g) auf die Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien

Lesen Sie hierzu das BMF-Schreiben vom 27.04.2007 (IV B 1 -S 1316/07/0010):

 

 

 

Auszug aus dem Anhang der Richtlinie 2006/98/EG

Quelle: BMF - Schreiben vom 27.04.07