Für die Verpflichtung, im Rahmen einer Vereinbarung über Altersteilzeit in der Freistellungsphase einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen, ist in der Beschäftigungsphase eine ratierlich ansammelnde Rückstellung zu bilden.
Zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung im Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen hat nunmehr das BMF anhand von Beispielen detailliert Stellung genommen.
So zum Beispiel zu den Problemkreisen:
- Rückstellungen für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase
- Bewertung der Rückstellung
- Ratierliche Ansammlung
- Anzinsung
- Versicherungsmathematische Bewertung
- Leistungen des Arbeitgebers zum Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das BMF-Schreiben enthält außerdem Tabellen zu:
- Barwertfaktoren für laufende Altersteilzeitleistungen
- Barwertfaktoren für Abfindungsleistungen.
Die Regelungen des Schreibens können erstmals in nach dem 30.11.2005 aufgestellten Bilanzen berücksichtigt werden. Sie sind spätestens für Bilanzen maßgebend, die nach dem Datum der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 30.11.2005 zu dem Problemkreis (voraussichtlich im April 2007) aufgestellt werden. Die Randnummern 15 und 17 bis 21 des BMF-Schreibens vom 11.11.1999 sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden.
Verwaltungsanweisung im Volltext
Quelle: BMF - Schreiben vom 28.03.07