BMF-Schreiben zur Nichtanwendung des BFH-Urteils IV R 63/03 vom 28.06.2004.
Eine Anwendung des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus ist nicht anzudenken.
Quelle: BMF - Schreiben vom 28.11.06
BMF-Schreiben zur Nichtanwendung des BFH-Urteils IV R 63/03 vom 28.06.2004.
Eine Anwendung des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus ist nicht anzudenken.
Quelle: BMF - Schreiben vom 28.11.06