DIHK: Schadensersatzansprüche schon heute wirksam durchsetzbar
Die im Weißbuch "Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht" vorgesehenen Pläne der EU-Kommission, Sammelklagen zuzulassen, hält Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), für unnötig und gefährlich.
Wansleben: "Der DIHK lehnt Sammelklagen im Bereich des Wettbewerbs- und auch des Verbraucherrechts ab. Sie sind überflüssig, weil Unternehmen bei Kartellverstößen heute schon wirksam Schadensersatzansprüche gegen andere Unternehmen durchsetzen können.
Und: Sammelklagen haben erhebliches Erpressungspotenzial und werden in anderen Ländern – wie den USA – bereits vielfach als Druckmittel für außergerichtliche Vergleiche missbraucht. Besonders problematisch ist es, wenn Erfolgshonorare vereinbart werden können. Das erhöht den Anreiz, Sammelklagen zu starten.
Die Kommission bestreitet zwar, dass sie neben den Sammelklagen auch Erfolgshonorare einführen will. In Deutschland liefe es dennoch darauf hinaus, denn hierzulande können zukünftig in besonderen Fällen Erfolgshonorare vereinbart werden."
Quelle: DIHK - Pressemitteilung vom 03.04.08