Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Bundeshaushalt 2004 erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Herr Karl Diller, als Vertreter der Bundesregierung:
„In meinen Ausführungen vor dem Bundesverfassungsgericht habe ich heute dargelegt, dass das Haushaltsgesetz 2004 sowohl in der Fassung des Nachtragshaushaltsgesetzes als auch in seiner ursprünglichen Fassung den Vorgaben der Verfassung entsprach.
Die mündliche Verhandlung hat nach unserer Auffassung gezeigt, dass die haushaltspolitischen Entscheidungen, die die damalige Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages für das Haushaltsjahr 2004 getroffen haben, haushaltspolitisch geboten und rechtlich einwandfrei waren.Mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 2004 sowie mit den diesen flankierenden gesetzlichen Maßnahmen wurden sowohl strukturelle Probleme angegangen als auch angemessen auf die damalige konjunkturelle Situation reagiert. Die im Rahmen des Nachtragshaushalts 2004 getroffenen Entscheidungen trugen der sich im Laufe des Jahres 2004 abzeichnenden konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Das Parlament und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages waren dabei frühzeitig von den Planungen der damaligen Bundesregierung unterrichtet und in den Prozess der politischen Meinungsbildung eingebunden. Die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber haben ihre Entscheidungen in jedem Stadium der Aufstellung des Stamm- wie des Nachtragshaushalts 2004 öffentlich und transparent erläutert und dabei immer im Rahmen der Verfassung gehandelt.“
Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 14.02.07