Der Bundesrat hat zur geplanten Liberalisierung im Standesrecht der Steuerberater Stellung genommen. Er verweist darin auf seinen eigenen Gesetzentwurf zur gleichen Thematik (Bundesratsdrucksache 508/07(Beschluss)), den er erst kürzlich beim Deutschen Bundestag eingebracht hat.
Beide Entwürfe unterscheiden sich insbesondere in der Frage, in welcher Form zukünftig die Steuerberaterprüfung auf die Kammern übertragen werden kann: Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Öffnungsklausel für die Länder enthält, schlägt die Bundesratsinitiative eine Formulierung vor, die bundeseinheitlich die Übertragung der entsprechenden Organisationsaufgaben auf die Kammern regelt - wobei es den Ländern unbenommen bleibt, diese Aufgaben ganz oder teilweise den Landesfinanzbehörden zuzuweisen.
Die Stellungnahme des Bundesrates zeigt darüber hinaus Verbesserungsbedarf an einigen Passagen des Regierungsentwurfs auf und schlägt Einzeländerungen vor. In der jetzt vorliegenden Form sei das geplante Gesetz zustimmungsbedürftig, betonen die Länder.Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 09.11.07