Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2007 veröffentlicht.
Für das Kalenderjahr 2007 sind die Erklärungen bis zum 31.05.2007 bei den Finanzämtern abzugeben.
Lesen Sie den Erlass im VolltextQuelle: BMF - Meldung vom 02.01.07