Steuerberatung -

Steuerfalle bei fremdfinanzierten Lebensversicherungen

Die Abgeltungsteuer bringt Kapitallebensversicherungen eine deutlich bessere Performance. Bei Einmalzahlungen auf Kredit sinkt die Rendite aber eher unter Null.

Wer jetzt eine Kapitallebensversicherung abschließt, kann sich über den Systemwechsel auf die Abgeltungsteuer an Neujahr 2009 freuen. Denn die Policen sind einer der großen Reformgewinner. Entweder greift weiterhin die halbierte Erfassung der Kapitaleinnahmen oder der moderate Abgeltungssatz.

Nicht lohnen ist hingegen der Abschluss mit Einmaleinzahlung auf Kredit. Die Schuldzinsen lassen sich kaum als Werbungskosten absetzen. Dadurch sinkt die Nachsteuerrendite deutlich auf ein unattraktives Niveau.

Lebensversicherungen sind einer der Hauptgewinner der Systemumstellung auf die Abgeltungsteuer:
  • Bei Rentenverträgen bleibt die günstige Besteuerung mit niedrigen Ertragsanteilen

  • Kapitalversicherungen behalten unter bestimmten Bedingungen als einzige Anlageform das Halbeinkünfteverfahren

  • Die spätere Auszahlungssumme aus der Kapitallebensversicherungen unterliegt ansonsten unabhängig von der Höhe nur einem moderaten Pauschaltarif von 25 Prozent.

Diese rosigen Aussichten lassen sich durch eine Kreditaufnahme noch verbessern, so der weit verbreitete Irrtum. Der Ratschlag hierbei: Die Schuldzinsen mindern sofort und auf Dauer als Werbungskosten die Steuerlast auf das übrige Einkommen und der Ertrag aus der Police wird erst nach Jahrzehnten und dann nur gering erfasst. Doch diese Rechnung geht nicht auf. Wird die Einmalzahlung für eine Police fremdfinanziert, ergibt sich zum Schluss bestenfalls ein Nullsummenspiel. Denn die Zinsen sind bei Renten- und Kapitalpolicen nicht dauerhaft als Werbungskosten absetzbar. Während Versicherte also auf ihrem Darlehen sitzen bleiben, müssen sie die Einnahmen aus den Verträgen später zumindest teilweise versteuern. Liegt diese Nachsteuerrendite nun unter den gezahlten und steuerlich kaum absetzbaren Finanzierungskosten, bleibt als Saldo ein Minus übrig.

Rentenversicherungen unterliegen unabhängig vom Vertragsabschluss nicht der Abgeltungsteuer. Die späteren Auszahlungen gelten mit dem Ertragsanteil als Einnahmen. Nur dieser Betrag unterliegt mit der individuellen Progression der Steuer. Wird nun die Police durch einen kreditfinanzierten Einmalbetrag gespeist, gilt das seit November 2005 als Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG. Die gezahlten Schuldzinsen konserviert das Finanzamt so lange, bis die Rente fließt. Dann ist das über Jahre aufgelaufene Minus verrechenbar, Abgaben fallen erst nach dem Verbrauch des Verlustguthabens an. Immerhin mindert sich noch die Steuer in der Zukunft.

Bei Kapitallebensversicherungen verpuffen die Zinsen hingegen vollständig. Die Differenz zwischen dem späteren Auszahlungsbetrag und der Summe der bis dahin überwiesenen Beiträgen unterliegt pauschal der Abgeltungsteuer, wenn die Laufzeit keine zwölf Jahre beträgt oder der Versicherte seinen 60. Geburtstag noch nicht gefeiert hat. Ab 2009 ist der Werbungskostenabzug im Rahmen der neuen Steuerregel überhaupt nicht mehr erlaubt, sodass die Finanzierungsaufwendungen ohne Beteiligung des Fiskus bleiben. Durch den kaum bekannten § 20 Abs. 2b S. 2 EStG Vorschrift gelingt der Abzug bereits heute nicht mehr. Denn anfallende Kosten, bei denen die dazugehörenden Einnahmen erst unter der Abgeltungsteuer fließen, werden schon seit 2006 nicht berücksichtigt.

Erfüllt der Versicherte hingegen bei Auszahlung oder Kündigung die Bedingungen Alter 60 und Laufzeit 12, wird der halbierte Ertrag ab 2009 weiter mit der individuellen Progression erfasst. Obwohl hier die Abgeltungsteuer gar nicht greift, gibt es ebenfalls keine Werbungskosten mehr. Die vorherigen Schuldzinsen lassen sich ebenfalls nicht sofort absetzen, auch hier greift § 15b EStG, sodass der Werbungskostenüberschuss erst einmal nur gesponsert festgestellt, aber nicht verrechnet wird.

Hintergrundinfos: Buch "Kapitalanlage und Steuern 2007", Seite 344 ab steuerliche Einzelheiten bis 345 unten.

Quelle: Axer - Beitrag vom 10.09.07