Der Sparerfreibetrag wird ab 01.01.2007 auf 750 EUR bzw. 1.500 EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten abgesenkt.
Unter Berücksichtigung des unveränderten Werbungskosten-Pauschbetrags können deshalb ab 01.01.2007 nur noch höchstens 801 EUR bzw. 1.602 EUR (bei Zusammenveranlagug) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.
Es wird empfohlen, die bisherigen Freistellungsaufträge zu überprüfen und ggf. neu zu erteilen. Unternimmt ein Kapitalanleger nichts, werden die Banken/Finanzdienstleister alle bestehenden Freistellungsaufträge ab 01.01.2007 automatisch nur noch zu 56,37 v. H. berücksichtigen.Quelle: FG Niedersachsen - Pressemitteilung vom 04.12.06