Das Bundesministerium der Finanzen äußert sich in einem neueren BMF-Schreiben zum Thema.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Steuerliche Vorrechte und Befreiungen aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Anlage zum BMF-Schreiben vom 20. August 2007
Quelle: BMF - Schreiben vom 20.08.07