Steuerberatung -

Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG)

Einführungsschreiben des BMF zur Erweiterung der Ausnahmen in § 13b Abs. 3 UStG, in denen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht anzuwenden ist, durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006.

Lesen Sie das BMF-Schreiben im Volltext:

Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG)

Quelle: BMF - Schreiben vom 20.12.06