Die Abgeltungsteuer betrifft geschlossene Fonds kaum. Ausnahme sind Private Equity Fonds, die künftig keine steuerfreien Verkaufsgewinne mehr bieten können.
Geschlossene Fonds nehmen an der Abgeltungsteuer nicht teil, da sie nach §§ 5a, 15 EStG gewerblich, §§ 21, 23 EStG vermietend oder § 32b EStG jenseits der Grenze aktiv sind. Ausnahme sind Private Equity Fonds, die steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf oder Börsengang nach § 23 EStG nur noch für bis Ende 2008 erworbene junge Unternehmen nutzen können.
Anleger zahlen somit bei künftig aufgelegten Fonds auf ihre Erträge Pauschalsteuer, was die Nettorendite um knapp 30 Prozent mindert. Damit werden derzeit übliche Fondskonstruktionen wohl zum Auslaufmodell. Viele Alternativen haben die Initiatoren aber nicht.
- Als Ausweg kommt die Einbindung einer Blocker-GmbH zwischen Dach- und Zielfonds in Frage, was bereits derzeit zur Vermeidung einer gewerblichen Infizierung genutzt wird. Zwar zahlt die GmbH auf die Gewinne lediglich fünf Prozent Körperschaftsteuer und die Hinzurechnung von GewSt entfällt durch das Schachtelprivileg. Doch dies bringt nur einen Stundungseffekt. Denn die Beteiligten erwarten ihre jährliche Ausschüttungen, die ab 2009 voll dem Abgeltungssatz unterliegen. Gewonnen ist außer Zusatzgebühren also nur wenig.
- Der ansonsten bei geschlossenen Fondsbeteiligungen rettende Gang ins Ausland löst bei Private Equity keine Probleme. Bleiben die Fonds dort vermögensverwaltend, hat Deutschland laut DBA weiter den Zugriff. Schwenken die Gesellschaften auf gewerbliche Aktivitäten um, führt dies zwar zu dortigen Freibeträgen und moderaten Steuersätzen. Doch fordern die DBA eine echte Betriebsstätte über regen Handel mit den jungen Unternehmen. Das wollen die Fonds aber gar nicht, sie bevorzugen die Buy-and-Hold-Strategie über mehrere Jahre.
- Das letzte Schlupfloch über Zertifikate, die sich auf Private-Equity-Indizes bezie-en, wurde vom Gesetzgeber schon für Erwerbe ab dem 15.03.2007 gestrichen. Hier unterliegen Verkäufe ab dem 01.07.2009 der Abgeltungsteuer.
- Das ab 2008 geplante Wagniskapitalgesetz bringt ebenfalls keinen Ausweg. Hier sind Mindestanlagen von 50.000 Euro und strenge Regularien gefordert. Zudem sind nur Investments innerhalb des EWR-Raums zulässig.
Fazit: Durch die schwindende Nachsteuerrendite für künftig aufgelegte Fonds werden sich viele Privatanleger die Frage stellen, ob diese Aussichten noch genügend Argumente bringen, um sich auf ein relativ riskantes Investment einzulassen. Dann vielleicht lieber einen Immobilienfonds, der behält die Spekulationsfrist und Steuerprivilegien im Ausland. Oder ein Schiffsfonds mit Steuerlasten, die sich aus der Portokasse zahlen lassen.
Hintergrundinfos:
Kapitalanlage und Steuern
Seite 372 Private Equity bis vor den Anlage-Tipp
Quelle: Axer - Beitrag vom 05.10.07