Steuerberatung -

Tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei der Organschaft (§ 14 KStG)

Verzinsung des Anspruchs auf Verlustübernahme nach § 302 AktG

 

 

Der Verstoß gegen die Pflicht der §§ 352, 353 HGB zur Verzinsung eines Verlustausgleichsanspruchs bzw. der Verzicht auf eine Verzinsung im Rahmen einer Organschaft hat keine Auswirkungen auf die steuerliche Anerkennung der Organschaft.

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Tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei der Organschaft (§ 14 KStG)

Quelle: BMF - Schreiben vom 15.10.07