Anwendung des BFH-Urteils vom 05.09.2006 (VI R 38/04)
Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 05.09.2006 (VI R 38/04) sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den ArbeitgeberQuelle: BMF - Schreiben vom 13.02.07